Laut Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kirchbach vom 27. November 2014, Zahl: 920-10/2014, wird die Höhe der Abgabe folgend bemessen:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:
a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² € 4,60
b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² € 10,50
c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² € 17,60
d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² € 29,40
(3) Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.