Um die Straßen und Wege in der Marktgemeinde Kirchbach sauber zu halten, wurden Hundetoiletten zur Entsorgung von Hundekot aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 die Hundebesitzer oder Verwahrer verpflichtet sind, Vernunreinigungen zu beseitigen. Die Marktgemeinde Kirchbach bittet die Bevölkerung und auch die Urlaubsgäste um Einhaltung dieser Vorschriften und um Benützung der für die Beseitigung von Hundekot vorgesehenen Hundekotbeutel.
Bitte entnehmen Sie Informationen über die Standorte der beigefügten Bürgerinformation!