Ölkesselfreie Marktgemeinde Kirchbach - Förderung

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Gemeindebürger, die von einer Ölheizung bzw. Flüssiggasanlage auf erneuerbare Energie (zB. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung) umgestiegen sind, können ab 15.02.2022 einen Förderantrag, im Rahmen der Aktion „ölkesselfreies Kirchbach - Teil II“ stellen. Die Höhe der Förderung ist mit € 1.000,-- je Förderwerber begrenzt und das Rechnungsdatum der errichteten Heizungsanlage muss nach dem 31.12.2021 liegen.

Ab 15. Februar 2022 können die ausgefüllten und von den ausführenden Firmen bestätigten Anträge bei der Marktgemeinde Kirchbach inkl. Originalrechnung und Einzahlungsbestätigung (beides datiert nach dem 31.12.2021) abgegeben werden! Das Antragsformular kann auf der Marktgemeinde Kirchbach abgeholt oder im Anhang heruntergeladen werden.

Voraussetzungen zur Gewährung dieser Förderung:

  • Für Inanspruchnahme der Förderung muss der Förderungswerber Eigentümer oder Mieter des beantragten Förderungsgegenstandes sein. Das Förderungsobjekt muss ständig genutzt sein (Hauptwohnsitz).
  • Die Anlagen und Öltanks sind fachgerecht zu entsorgen. Auf Nachfrage ist der Entsorgungs-nachweis der Förderstelle vorzulegen.
  • Die Organe der Förderstelle sind berechtigt, zwecks Prüfung der Förderungswürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Objekte des Förderungswerbers zu betreten, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen.
  • Im Rahmen dieser Förderung können maximal 35 Heizungsumstellungen gefördert werden.
  • Vollständig ausgefüllte Förderanträge (inkl. Firmenbestätigung) werden nach deren Einlangen am Gemeindeamt gereiht.
  • Auf eine Förderung gemäß dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die neue Heizungsanlage muss baubehördlich genehmigt sein (§§ 6 bzw. 7 K-BO 1996, idgF.).

 

 

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