Hundehaltung

Zurück zur Übersicht

Zunahme von Beschwerden

Leider nehmen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern immer mehr zu, die sich durch unsachliche Hundehaltung unzumutbar belästigt oder gefährdet fühlen. Wir ersuchen alle Hundebesitzer sich an die gültigen Vorschriften zu halten (siehe Hundehalteverordnung und Kärntner Landessicherheitsgesetz). 
Auch sind laut § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 die Hundebesitzer verpflichtet, jegliche Verunreinigungen die ihre Vierbeiner verursachen, zu beseitigen. In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Meldungen über Hundehalter, die den anfallenden Hundekot nicht entsprechend beseitigen. Speziell jetzt im Winter bringt dies Probleme mit sich, da durch das Schneefräsen der Hundekot in Gärten und Rasenflächen gelangt. Es wird daher an alle Hundebesitzer appelliert, ihrer Verpflichtung nachzukommen und den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen!     

Seite /
Seite /