Tierzuchtförderung
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Auf der Grundlage der Bestimmungen des Kärntner Tierzuchtgesetzes und des Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Kirchbach vom 4. Juni 2009 wird zu den Samenkosten für jede künstliche Besamung der Rinder ein Beitrag von € 5,50 gezahlt.
Die Landwirte werden eingeladen, den Förderantrag für das Jahr 2024 bis spätestens 31. März 2025, unter Vorlage der Besamungsscheine einzubringen.
Antragsformulare liegen am Gemeindeamt Kirchbach auf.