Zeckenschutzimpfung "FSME" 2025
Im Gemeindeamt Kirchbach am Donnerstag, der 10. April 2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Bitte erscheinen Sie spätestens 30 Minuten vor Ende der Impfaktion. Die Impfgebühr beträgt € 32,- für Erwachsene und € 27,- für Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die Einverständniserklärung bereits vorab ausfüllen und zur Impfaktion mitbringen.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die Einverständniserklärung bereits vorab ausfüllen und zur Impfaktion mitbringen: Einverständniserklärungen für Schutzimpfungen
IMPFSCHEMA:
Die Grundimmunisierung besteht aus drei FSME-Impfungen:
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung nach 1 bis 3 Monaten (ausgenommen Schnellimmunisierungsschema)
3. Teilimpfung 5 bis 12 Monate nach der 2. Teilimpfung
Die Intervalle der Auffrischungsimpfung sind laut österreichischem Impfplan empfohlen:
bis zum 60. Lebensjahr: alle 5 Jahre
ab dem 60. Lebensjahr: alle 3 Jahre
KOSTEN DER IMPFUNGMPFUNG:
Laut Erlass des Amtes der Kärntner Landesregierung sind folgende Impfgebühren seitens des Gesundheitsamtes einzuheben:
Erwachsene € 32,00
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre: € 27,00