Förderungen/Unterstützungen

Unterstützungsbeitrag für Studenten und Lehrlinge

Studenten und Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kirchbach behalten, werden mit einem Unterstützungsbeitrag in der Höhe von € 50,- pro Semester bzw. € 100,- pro Studien- oder Lehrjahr unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche in einer Fachhochschule oder öffentliche Universität studieren und von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsstadt absehen oder sich wieder für mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in die Heimatgemeinde anmelden.
Als Nachweise gelten die entsprechenden Inskriptionsbestätigungen, die dem Antrag beigelegt werden müssen.

Anspruchsberechtigt sind auch Lehrlinge, die außerhalb des Bezirkes Hermagor ihre Lehre absolvieren und die von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsgemeinde absehen.
Als Nachweise gelten der aktuelle Lehrvertrag und die Schulbesuchsbestätigung, die dem Antrag beigelegt werden müssen.

Den Antrag auf Unterstützung mit den erforderlichen Nachweisen und Angaben der Kontodaten kann beim Gemeindeamt abgegeben werden, per E-Mail an kirchbach@ktn.gde.at übermittelt werden oder per Post an Marktgemeinde Kirchbach, 9632 Kirchbach 155 gesendet werden.

Die Unterstützungsbeiträge werden nach Überprüfung der Voraussetzungen von der Marktgemeinde Kirchbach Ende des Sommersemesters bzw. Ende des 2. Halbjahres ausgezahlt.
Als maßgeblicher Meldestichtag gilt der 31.10. des laufenden Studien- bzw. Lehrjahres.

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Gratis-Windeltonne für Familien mit Kleinkindern und Personen mit nachweislichem Windelbedarf

Die Marktgemeinde Kirchbach stellt allen Kirchbacher Familien mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 30 Monaten, zusätzlich zur Restmülltonne, eine kostenlose Windeltonne (monatliche Entleerung) zur Verfügung. Familien der Bergortschaften erhalten für die kostenlose Windelentsorgung zusätzlich maximal 15 Stück Müllsäcke im Jahr.
Auch Personen, die nachweislich Inkontinenzartikel verwenden und entsorgen müssen, bekommen auf Antrag eine zusätzliche Windeltonne zur Verfügung gestellt. Dieser Antrag ist vom Hausarzt zu bestätigen.

Ausgefüllte Anträge am Gemeindeamt abgeben oder per E-Mail an kirchbach@ktn.gde.at übermitteln.

(Gemeinderatsbeschluss 22.04.2020)

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Erstmalige Errichtung von Alternativenergie-Anlagen

Jeder Bürger der Marktgemeinde Kirchbach kann für die erstmalige Errichtung einer Alternativenergie-Anlage zur Brauchwasserbereitung und/oder Raumzusatzheizung beim Marktgemeindeamt Kirchbach um Förderung ansuchen. Der maximale Förderbetrag beträgt € 100,--.  

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Reparaturbonus Österreich

Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu € 200,- für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu € 30,- für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. 

Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage Ihres Bons abgezogen. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Weitere Informationen unter folgendem Link: www.reparaturbonus.at

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Weitere Förderungen

Förderungen vom Land Kärnten

Entnehmen Sie aus der Internetseite des Landes unter den nachstehenden Link: www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau/Uebersicht%20Foerderungen