Förderungen/Unterstützungen


Erstmalige Errichtung von Alternativenergie-Anlagen

Jeder Bürger der Marktgemeinde Kirchbach kann für die erstmalige Errichtung einer Alternativenergie-Anlage zur Brauchwasserbereitung und/oder Raumzusatzheizung beim Marktgemeindeamt Kirchbach um Förderung ansuchen. Der maximale Förderbetrag beträgt € 100,--.  

Seite /


Förderung für Studenten und Lehrlinge

Jene Studierenden und Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kirchbach beibehalten, werden mit einem Unterstützungsbeitrag in der Höhe von € 50,-- pro Semester bzw. € 100,-- pro Studien- oder Lehrjahr unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind Student/innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche eine Fachhochschule oder öffentliche Universität besuchen und von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsstadt absehen oder sich für mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz wieder in der Heimatgemeinde anmelden. Als Nachweise sind die entsprechenden Inskriptionsbestätigungen vorzulegen.

Auch Lehrlinge, die von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsgemeinde außerhalb des Bezirkes absehen, werden von der Marktgemeinde Kirchbach gegen Vorlage des Lehrvertrages und einer Schulbesuchsbestätigung mit einem Betrag von € 100,-- pro Lehrjahr unterstützt.

Förderansuchen mit den erforderlichen Nachweisen und Angabe der Kontodaten können persönlich bei der Marktgemeinde Kirchbach abgegeben, per E-Mail: kirchbach@ktn.gde.at oder per Post übermittelt werden.
Der Unterstützungsbeitrag wird nach Überprüfung der Voraussetzungen von der Marktgemeinde Kirchbach Ende des Sommersemesters bzw. Ende des 2. Halbjahres ausgezahlt.

Als maßgeblicher Meldestichtag gilt der 31.10. des laufenden Studien- bzw. Lehrjahres.

Seite /

Gratis-Windeltonne für Jungfamilien und Menschen mit nachweislichem Windelbedarf

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2020 wird ab August 2020 allen Kirchbacher Familien mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 30 Monaten zusätzlich zur Restmülltonne eine Windeltonne (monatliche Entleerung) kostenlos zur Verfügung gestellt. Familien der Bergortschaften erhalten für die kostenlose Windelentsorgung maximal 15 Stück Müllsäcke im Jahr zusätzlich. Auch Personen, die nachweislich Inkontinenzartikel verwenden und entsorgen müssen, wird auf Antrag eine zusätzliche Windeltonne zur Verfügung gestellt. Ausgefüllte Anträge können am Gemeindeamt abgegeben werden oder per E-Mail an kirchbach@ktn.gde.at gesendet werden.

Seite /
Seite /

Reparaturbonus Österreich

Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. 

Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage Ihres Bons abgezogen. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.reparaturbonus.at/