Förderungen/Unterstützungen

Heizkostenzuschuss 2022/2023

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können vom 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Die Heizkostenunterstützung ist einkommensabhängig und beträgt € 180,00 bzw. € 110,00.
Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

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Energiekostenzuschuss für GemeindebürgerInnen

Allen bezugsberechtigten Haushalten des Heizkostenzuschusses der Marktgemeinde Kirchbach wird eine einmalige Unterstützung in Form eines Energiekostenzuschuss in der Höhe von € 50,00 gewährt. Anträge können vom 03. Oktober bis 15. Dezember beim Marktgemeindeamt Kirchbach eingebracht werden. 

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Erstmalige Errichtung von Alternativenergie-Anlagen

Jeder Bürger der Marktgemeinde Kirchbach kann für die erstmalige Errichtung einer Alternativenergie-Anlage zur Brauchwasserbereitung und/oder Raumzusatzheizung beim Marktgemeindeamt Kirchbach um Förderung ansuchen. Der maximale Förderbetrag beträgt € 100,--.  

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Ölkesselfreie Gemeinde

Gemeindebürger, die von einer Ölheizung bzw. Flüssiggasanlage auf erneuerbare Energie (zB. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Scheitholzkessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung) umgestiegen sind, können ab 15.02.2022 einen Förderantrag, im Rahmen der Aktion „ölkesselfreies Kirchbach - Teil II“ stellen. Die Höhe der Förderung ist mit € 1.000,-- je Förderwerber begrenzt und das Rechnungsdatum der errichteten Heizungsanlage muss nach dem 31.12.2021 liegen.

Ab 15. Februar 2022 können die ausgefüllten und von den ausführenden Firmen bestätigten Anträge bei der Marktgemeinde Kirchbach inkl. Originalrechnung und Einzahlungsbestätigung (beides datiert nach dem 31.12.2021) abgegeben werden! Das Antragsformular kann auf der Marktgemeinde Kirchbach abgeholt oder im Anhang heruntergeladen werden.

Voraussetzungen zur Gewährung dieser Förderung:

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Kärnten Bonus 2022

Das Land Kärnten gewährt Haushalten im niedrigen Einkommenssegment einen Zuschuss iHv. € 200,-. Nähere Informationen und Einkommensrichtlinien unter: https://www.ktn.gv.at/Service/kaerntenbonus
Anträge können beim Gemeindeamt gestellt werden. 
Hinweis: Allen Beziehern des Heizzuschusses 2021/22 wurde der Kärnten Bonus bereits automatisch vom Land Kärnten ausgezahlt!

Förderung für Studenten und Lehrlinge

Jene Studierenden und Lehrlinge die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kirchbach beibehalten, werden mit einem Studienbeitrag in der Höhe von € 50,-- pro Semester bzw. 100,-- pro Studien- bzw. Lehrjahr unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind StudentInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche eine Fachhochschule oder öffentliche Universität besuchen und von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsstadt absehen oder sich für mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz wieder in der Heimatgemeinde anmelden. Als Nachweise sind die entsprechenden Inskriptionsbestätigungen vorzulegen.
Auch Lehrlinge, die von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsgemeinde außerhalb des Bezirkes absehen, werden von der Marktgemeinde Kirchbach gegen Vorlage des Lehrvertrages und einer Schulbesuchsbestätigung mit einem Betrag von € 100,-- unterstützt.
Förderansuchen mit den erforderlichen Nachweisen und Angabe der Kontodaten können persönlich bei der Marktgemeinde Kirchbach abgegeben, per E-Mail: kirchbach@ktn.gde.at oder per Post übermittelt werden. Der Unterstützungsbeitrag wird nach Überprüfung der Voraussetzungen von der Marktgemeinde Kirchbach Ende des Sommersemesters bzw. Ende des 2. Halbjahres ausgezahlt.
Als maßgeblicher Meldestichtag gilt der 31.10. des laufenden Studien- bzw. Lehrjahres.

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Gratis-Windeltonne für Jungfamilien und Menschen mit nachweislichem Windelbedarf

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2020 wird ab August 2020 allen Kirchbacher Familien mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 30 Monaten zusätzlich zur Restmülltonne eine Windeltonne (monatliche Entleerung) kostenlos zur Verfügung gestellt. Familien der Bergortschaften erhalten für die kostenlose Windelentsorgung maximal 15 Stück Müllsäcke im Jahr zusätzlich. Auch Personen, die nachweislich Inkontinenzartikel verwenden und entsorgen müssen, wird auf Antrag eine zusätzliche Windeltonne zur Verfügung gestellt. Ausgefüllte Anträge am Gemeindeamt abgeben oder per e-mail senden an kirchbach@ktn.gde.at.

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Reparaturbonus Österreich

Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. 

Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage Ihres Bons abgezogen. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.reparaturbonus.at/