Gebühren & Abgaben
Übersicht über die Tarife aktueller Gebühren und Abgaben
Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte
Steuern:
Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.
Beiträge:
Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.
Gebühren:
Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.
Müllgebühren
brauner Restmüllsack:
70 Liter Müllsack | € 7,50 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
Müllbehälter je Entleerung:
60 Liter Müllbehälter | € 6,40 |
80 Liter Müllbehälter | € 8,60 |
120 Liter Müllbehälter | € 12,90 |
240 Liter Müllbehälter | € 25,90 |
660 Liter Müllbehälter | € 70,70 |
770 Liter Müllbehälter | € 82,60 |
800 Liter Stahlbehälter | € 85,80 |
1.100 Liter Großraumbehälter | € 118,00 |
5.000 Liter Großraumbehälter | € 536,60 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
Mindestentleerungen pro Jahr:
1 Person pro Haushalt | 5 Säcke |
2 Personen pro Haushalt | 13 Entleerungen pro 60 Liter Tonne |
3 - 5 Personen pro Haushalt | 13 Entleerungen pro 80 Liter Tonne |
ab 6 Personen pro Haushalt | 13 Entleerungen pro 120 Liter Tonne |
Straßenerhaltungsbeitrag
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchbach hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 einstimmig einen Straßenerhaltungsbeitrag als Solidaritätsbeitrag zweckgebunden für gemeindeseits geleistete Straßenerhaltungsmaßnahmen (Straßeninstandhaltung, Straßenreinigung, Schneeräumung) auf öffentlichen Straßen ab dem Jahr 2015 beschlossen.
Tarife pro Jahr:
€ 15,00 | pro Objekt | ist 1 Anteil |
€ 15,00 | pro Wohnung in den Wohnblöcken | ist 1 Anteil |
€ 15,00 | pro Wohnung in Wohnobjekt mit Dauermieter | ist 1 Anteil |
€ 15,00 | pro Objekt/Zweitwohnsitz | ist 1 Anteil |
€ 30,00 | für Gewerbebetriebe bis 2 Mitarbeiter/innen | sind 2 Anteile |
€ 45,00 | für Gewerbebetriebe mit 3 bis 10 Mitarbeiter/innen | sind 3 Anteile |
€ 60,00 | für Gewerbebetriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter/innen | sind 4 Anteile |
€ 15,00 | je 500 Gästenächtigungen in privaten und gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Wintersaison) | ist 1 Anteil |
€ 75,00 | pro Asylantenwohnheim | sind 5 Anteile |
€ 75,00 | für das Seniorenwohnheim | sind 5 Anteile |
Der Straßenerhaltungsbeitrag wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes 2010 wertgesichert. Als Vergleichsgrundlage gilt dabei der für den Monat September 2014 verlautbarte Index und in weiterer Folge der für den Monat September jeden Jahres verlautbarte Index. Eine Wertanpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres.
Der Tarif für das Jahr 2024 beträgt € 19,80 je Objekt!
Wassergebühren
Wasserbezugsgebühren (ab 01.01.2022)
WVA-Kirchbach je m³ Wasser | € 0,80 |
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf je m³ Wasser | € 0,80 |
WVA-Waidegg je m³ Wasser | € 0,80 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
Wasserbereitstellungsgebühren (ab 01.01.2022)
WVA-Kirchbach je Bewertungseinheit | € 65,00 |
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf je Bewertungseinheit | € 65,00 |
WVA-Waidegg je Bewertungseinheit | € 65,00 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht ca. 105 m³ Jahresverbrauch
Wasseranschlussbeitrag
für alle Wasserversorgungsanlagen einheitlich je Bewertungseinheit | € 2.150,00 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues.
Kanalgebühren
Kanalgebühren pro Jahr
pro Gebäude und Bewertungseinheit | € 179,95 (2024) € 184,45 (2025) € 189,06 (2026) € 193,79 (2027) |
pro m³ bezogenes Wasser | € 2,15 (2024) € 2,20 (2025) € 2,26 (2026) € 2,32 (2027) |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht etwa 105 m³ Jahresverbrauch.
Kanalanschlussbeitrag
pro Bewertungseinheit | € 3.500,00 |
* inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Kanalbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. Bei einem Subzählertausch sind am Gemeindeamt der Zeitpunkt des Tausches, die Subzählernummer, das Eichjahr sowie der Anfangsstand bekannt zu geben.
Friedhofserhaltungsbeiträge
Friedhoferhaltungsbeiträge pro Jahr (ab 01.01.2022)
pro Reihengrab | € 15,00 |
pro Familiengrab | € 20,00 |
pro Urnennische | € 10,00 |
Nutzungsrechte im Friedhof (ab 01.01.2022)
für die Dauer von 15 Jahren
pro Reihengrab | € 100,00 |
pro Kleinurnennische (max. 3 Urnen) | € 1.543,00 |
pro Familienurnennische (max. 6 Urnen) | € 2.572,00 |
Beiträge für Kindergärten, Kindertagesstätte, Nachmittagsbetreuung
Beiträge Kindergärten Gundersheim und Kirchbach pro Kind (ab September 2025):
Verpflegungsbeitrag pro Monat | € 93,00 |
Kreativbeitrag pro Monat | € 7,00 |
Verpflegungsbeitrag pro Woche für kurzzeitige Aufnahme von Kinder (Gastkinder) | € 24,00 |
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Beiträge Kindertagesstätte pro Kind (ab September 2025)
Verpflegungsbeitrag pro Monat | € 93,00 |
Kreativbeitrag pro Monat | € 7,00 |
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Beiträge schulische Nachmittagsbetreuung pro Kind (ab September 2025)
Betreuung an 4 oder 5 Tagen pro Woche | € 91,00 pro Monat |
Betreuung an 1, 2 oder 3 Tagen pro Woche | € 84,00 pro Monat |
Essensgeld pro Portion | € 5,50 |
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein von September bis Juni zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Die Beiträge werden jährlich an den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst.
Saalbenützung
Mehrzwecksaalbenützung
Turnbetrieb pro Stunde | € 8,00 |
Bildungsveranstaltung pro Tag | € 60,00 |
Tanzveranstaltung mit Ausschank pro Tag | € 109,00 |
jeder weitere Tag mit Ausschank | € 73,00 |
* zuzüglich Strom- und Heizkosten
Sitzungssaalbenützung
pro Tag | € 30,00 |
Hundeabgabe
Hundeabgabe
pro Hund | € 30,00 |
Befreit sind:
Blindenführerhunde, Wach- und Diensthunde der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der Zollwache und des Bundesheeres
Lawinensuchhunde, Hunde des Bergrettungsdienstes, Hunde in Tierasylen, Schweißhunde in Bereichshundestationen der Kärntner Jägerschaft
Orts- und Nächtigungstaxen
Ortstaxe (pro Person ab 18 Jahre)
pro Nacht | € 0,75 (bis 31.10.2025) | € 1,50 (ab 1.11.2025) |
Nächtigungstaxe (pro Person ab 18 Jahre)
pro Nacht | € 0,70 (bis 31.10.2025) | € 0,70 (ab 1.11.2025) |
Gesamte Orts- und Nächtigungstaxe
pro Person und Nacht | € 1,45 (bis 31.10.2025) | € 2,20 (ab 1.11.2025) |
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Musikautomaten und Fußballtische | € 11,00 monatlich |
Geldspielautomaten | € 68,00 monatlich |
Tanzveranstaltungen | 15 % vom Entgelt |
Kommunalsteuer
Kommunalsteuer
3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme)
Tourismusabgabe
Höhe der Tourismusabgabe
vom abgabepflichtigen im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz
Abgabegruppe A | 3,58 ‰ |
Abgabegruppe B | 2,18 ‰ |
Abgabegruppe C | 1,15 ‰ |
Abgabegruppe D | 0,71 ‰ |
Abgabegruppe E | 0,58 ‰ |
Abgabegruppe F | 0,38 ‰ |
Abgabegruppe G | 0,29 ‰ |
Mindestabgabe pro Jahr | € 16,35 |
privatrechtliche Entgelte für das ASZ Kirchbach
privatrechtliche Entgelte für das Altstoffsammelzentrum Kirchbach
Sperrmüll | € 45,00 pro m³ |
Sperrmüll Mindestgebühr | € 8,00 |
PKW-Reifen ohne Felgen | € 5,50 pro Stück |
PKW-Reifen mit Felgen | € 6,50 pro Stück |
LKW/Traktor-Reifen ohne Felgen | € 28,00 pro Stück |
LKW/Traktor-Reifen mit Felgen | € 35,00 pro Stück |
Bauschutt (gemischt bis max. 3 m³) | € 75,00 pro m³ |
Bauschutt Mindestgebühr | € 8,00 |
Motoröle (ab 5 Liter) | € 0,45 pro Liter |
Speiseöl, Frittierfette (ab 5 Liter) | € 0,40 pro Liter |
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für
Meldeauskunft | € 23,10 |
Meldebestätigung | € 3,00 |
Staatsbürgerschaftsnachweis | € 60,00 |
Strafregisterbescheinigung | € 23,10 |
Bewilligung einer Veranstaltung | € 27,80 |
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde | € 13,10 |
Bauansuchen (Eingabegebühr) | € 21,00 |
Baupläne über A3-Größe (Beilagegebühr) | € 11,00 |
sonstige Beilagen bei Bauansuchen (Beilagegebühr) | € 6,00 |
Tierseuchenfondsbeiträge
Tierseuchenfondsbeiträge 2025
Einhufer (bis 6 Monate) | € 0,50 |
Einhufer (älter als 6 Monate) | € 1,50 |
Rinder (bis 6 Monate) | € 0,50 |
Rinder (älter als 6 Monate) | € 1,50 |
Schweine (über 20 kg Lebendgewicht) | € 0,40 |
Schafe und Ziegen (älter als 6 Monate) | € 0,40 |
Neuweltkamele | € 0,70 |
Zweitwohnsitzabgabe
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe
Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013.
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² | € 4,60 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 60 m² | € 10,50 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 60 und 90 m² | € 17,60 |
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² | € 29,40 |
Marktstandgebühren
Marktstandgebühr
€ 3,00 je Laufmeter beim zugewiesenen Marktplatz