Gebühren & Abgaben

Übersicht über die Tarife aktueller Gebühren und Abgaben

Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte

Steuern: 

Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

 

Beiträge: 

Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.

 

Gebühren: 

Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.


Müllgebühren

brauner Restmüllsack: 

70 Liter Müllsack€ 7,50

* inkl. 10 % Umsatzsteuer


Müllbehälter je Entleerung:

60 Liter Müllbehälter€ 6,40
80 Liter Müllbehälter€ 8,60
120 Liter Müllbehälter€ 12,90
240 Liter Müllbehälter€ 25,90
660 Liter Müllbehälter€ 70,70
770 Liter Müllbehälter€ 82,60
800 Liter Stahlbehälter€ 85,80
1.100 Liter Großraumbehälter€ 118,00
5.000 Liter Großraumbehälter€ 536,60

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

Mindestentleerungen pro Jahr:

1 Person pro Haushalt5 Säcke
2 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 60 Liter Tonne
3 - 5 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 80 Liter Tonne
ab 6 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 120 Liter Tonne

 

Straßenerhaltungsbeitrag

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchbach hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 einstimmig einen Straßenerhaltungsbeitrag als Solidaritätsbeitrag zweckgebunden für gemeindeseits geleistete Straßenerhaltungsmaßnahmen (Straßeninstandhaltung, Straßenreinigung, Schneeräumung) auf öffentlichen Straßen ab dem Jahr 2015 beschlossen.

Tarife pro Jahr:

€ 15,00pro Objektist 1 Anteil
€ 15,00pro Wohnung in den Wohnblöckenist 1 Anteil
€ 15,00pro Wohnung in Wohnobjekt mit Dauermieterist 1 Anteil
€ 15,00pro Objekt/Zweitwohnsitzist 1 Anteil
€ 30,00für Gewerbebetriebe bis 2 Mitarbeiter/innensind 2 Anteile
€ 45,00für Gewerbebetriebe mit 3 bis 10 Mitarbeiter/innensind 3 Anteile
€ 60,00für Gewerbebetriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter/innensind 4 Anteile
€ 15,00je 500 Gästenächtigungen in privaten und gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Wintersaison)ist 1 Anteil
€ 75,00pro Asylantenwohnheimsind 5 Anteile
€ 75,00für das Seniorenwohnheimsind 5 Anteile

Der Straßenerhaltungsbeitrag wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes 2010 wertgesichert. Als Vergleichsgrundlage gilt dabei der für den Monat September 2014 verlautbarte Index und in weiterer Folge der für den Monat September jeden Jahres verlautbarte Index. Eine Wertanpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres.
Der Tarif für das Jahr 2024 beträgt € 19,80 je Objekt!

Wassergebühren

Wasserbezugsgebühren (ab 01.01.2022)
 

WVA-Kirchbach je m³ Wasser€ 0,80  
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf je m³ Wasser€ 0,80  
WVA-Waidegg je m³ Wasser€ 0,80

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

Wasserbereitstellungsgebühren (ab 01.01.2022)

 

WVA-Kirchbach je Bewertungseinheit€ 65,00
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf je Bewertungseinheit€ 65,00
WVA-Waidegg je Bewertungseinheit€ 65,00

* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht ca. 105 m³ Jahresverbrauch

 

Wasseranschlussbeitrag

 

für alle Wasserversorgungsanlagen einheitlich je Bewertungseinheit€ 2.150,00

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

Achtung: Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. 

Kanalgebühren

Kanalgebühren pro Jahr

pro Gebäude und Bewertungseinheit€ 179,95 (2024) 
€ 184,45 (2025)
€ 189,06 (2026)
€ 193,79 (2027)
pro m³ bezogenes Wasser€ 2,15 (2024) 
€ 2,20 (2025) 
€ 2,26 (2026)
€ 2,32 (2027)

* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht etwa 105 m³ Jahresverbrauch.
 

Kanalanschlussbeitrag

pro Bewertungseinheit€ 3.500,00

* inkl. 10 % Umsatzsteuer


Achtung: Für die Berechnung der Kanalbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. Bei einem Subzählertausch sind am Gemeindeamt der Zeitpunkt des Tausches, die Subzählernummer, das Eichjahr sowie der Anfangsstand bekannt zu geben. 

Friedhofserhaltungsbeiträge

Friedhoferhaltungsbeiträge pro Jahr (ab 01.01.2022)

pro Reihengrab€ 15,00
pro Familiengrab€ 20,00
pro Urnennische€ 10,00

 

Nutzungsrechte im Friedhof (ab 01.01.2022) 

für die Dauer von 15 Jahren                

pro Reihengrab€ 100,00
pro Kleinurnennische (max. 3 Urnen)€ 1.543,00
pro Familienurnennische (max. 6 Urnen)€ 2.572,00

 

Beiträge für Kindergärten, Kindertagesstätte, Nachmittagsbetreuung

Beiträge Kindergärten Gundersheim und Kirchbach pro Kind (ab September 2025):

Verpflegungsbeitrag pro Monat€ 93,00
Kreativbeitrag pro Monat€ 7,00
Verpflegungsbeitrag pro Woche
für kurzzeitige Aufnahme von Kinder (Gastkinder)
€ 24,00


Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

Beiträge Kindertagesstätte pro Kind (ab September 2025)

Verpflegungsbeitrag pro Monat€ 93,00
Kreativbeitrag pro Monat€ 7,00


Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

Beiträge schulische Nachmittagsbetreuung pro Kind (ab September 2025)

Betreuung an 4 oder 5 Tagen pro Woche€ 91,00 pro Monat
Betreuung an 1, 2 oder 3 Tagen pro Woche€ 84,00 pro Monat
Essensgeld pro Portion€ 5,50


Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein von September bis Juni zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

Die Beiträge werden jährlich an den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst.


 

  

Saalbenützung

Mehrzwecksaalbenützung

Turnbetrieb pro Stunde€ 8,00
Bildungsveranstaltung pro Tag€ 60,00
Tanzveranstaltung mit Ausschank pro Tag€ 109,00
jeder weitere Tag mit Ausschank€ 73,00

* zuzüglich Strom- und Heizkosten

 

Sitzungssaalbenützung

pro Tag€ 30,00

 

Hundeabgabe

Hundeabgabe

pro Hund€ 30,00


Befreit sind:
Blindenführerhunde, Wach- und Diensthunde der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der Zollwache und des Bundesheeres
Lawinensuchhunde, Hunde des Bergrettungsdienstes, Hunde in Tierasylen, Schweißhunde in Bereichshundestationen der Kärntner Jägerschaft

Orts- und Nächtigungstaxen

Ortstaxe (pro Person ab 18 Jahre)

pro Nacht€ 0,75 
(bis 31.10.2025)
€ 1,50 
(ab 1.11.2025)

 

Nächtigungstaxe (pro Person ab 18 Jahre)

pro Nacht€ 0,70
(bis 31.10.2025)
€ 0,70
(ab 1.11.2025)


Gesamte Orts- und Nächtigungstaxe

pro Person und Nacht€ 1,45
(bis 31.10.2025)
€ 2,20
(ab 1.11.2025)

 

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Musikautomaten und Fußballtische€ 11,00 monatlich
Geldspielautomaten€ 68,00 monatlich
Tanzveranstaltungen15 % vom Entgelt

 

Kommunalsteuer

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme)

Tourismusabgabe

Höhe der Tourismusabgabe

vom abgabepflichtigen im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz

Abgabegruppe A3,58
Abgabegruppe B2,18
Abgabegruppe C1,15
Abgabegruppe D0,71
Abgabegruppe E0,58
Abgabegruppe F0,38
Abgabegruppe G0,29
Mindestabgabe pro Jahr€ 16,35

 

privatrechtliche Entgelte für das ASZ Kirchbach

privatrechtliche Entgelte für das Altstoffsammelzentrum Kirchbach

Sperrmüll€ 45,00 pro m³
Sperrmüll Mindestgebühr€ 8,00
PKW-Reifen ohne Felgen€ 5,50 pro Stück
PKW-Reifen mit Felgen€ 6,50 pro Stück
LKW/Traktor-Reifen ohne Felgen€ 28,00 pro Stück
LKW/Traktor-Reifen mit Felgen€ 35,00 pro Stück
Bauschutt (gemischt bis max. 3 m³)€ 75,00 pro m³
Bauschutt Mindestgebühr€ 8,00
Motoröle (ab 5 Liter)€ 0,45 pro Liter
Speiseöl, Frittierfette (ab 5 Liter)€ 0,40 pro Liter

 

Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren

Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für

Meldeauskunft€ 23,10
Meldebestätigung€ 3,00
Staatsbürgerschaftsnachweis€ 60,00
Strafregisterbescheinigung€ 23,10
Bewilligung einer Veranstaltung€ 27,80
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde€ 13,10
Bauansuchen
(Eingabegebühr)
€ 21,00
Baupläne über A3-Größe
(Beilagegebühr)
€ 11,00
sonstige Beilagen bei Bauansuchen
(Beilagegebühr)
€ 6,00

 

Tierseuchenfondsbeiträge

Tierseuchenfondsbeiträge 2025

Einhufer (bis 6 Monate)€ 0,50
Einhufer (älter als 6 Monate)€ 1,50
Rinder (bis 6 Monate)€ 0,50
Rinder (älter als 6 Monate)€ 1,50
Schweine (über 20 kg Lebendgewicht)€ 0,40
Schafe und Ziegen (älter als 6 Monate)€ 0,40
Neuweltkamele€ 0,70

Zweitwohnsitzabgabe

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013. 
 

Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m²€ 4,60
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 60 m²€ 10,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 60 und 90 m²€ 17,60
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m²€ 29,40

 

Marktstandgebühren

Marktstandgebühr

€ 3,00 je Laufmeter beim zugewiesenen Marktplatz