Gebühren & Abgaben

Übersicht über die Tarife aktueller Gebühren und Abgaben

Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte

Steuern: 

Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

 

Beiträge: 

Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.

 

Gebühren: 

Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.


Müllgebühren

brauner Restmüllsack: 

 

70 Liter Müllsack€ 7,50 
70 Liter Müllsack (Sonderbereich)€ 4,70 

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 


Müllabfuhrgebühren der Müllbehälter:

 

60 Liter Kunststoffbehälter€ 6,40je Entleerung
80 Liter Kunststoffbehälter€ 8,60je Entleerung
120 Liter Kunststoffbehälter€ 12,90je Entleerung
240 Liter Kunststoffbehälter€ 25,90je Entleerung
660 Liter Container€ 70,70je Entleerung
770 Liter Container€ 82,60je Entleerung
800 Liter Stahlbehälter€ 85,80je Entleerung
1.100 Liter Großraumbehälter€ 118,00je Entleerung
5.000 Liter Großraumbehälter€ 536,60je Entleerung

Sonderbereich:

60 Liter Kunststoffbehälter €  4,00je Entleerung
80 Liter Kunststoffbehälter€  5,20je Entleerung
120 Liter Kunststoffbehälter€  8,10je Entleerung
240 Liter Kunststoffbehälter€ 15,60je Entleerung

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

 

Mindestentleerungen pro Jahr:

 

1 Person pro Haushalt5 Säcke 
2 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 60 Liter Tonne
3 bis 5 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 80 Liter Tonne
ab 6 Personen pro Haushalt13 Entleerungen pro 120 Liter Tonne

 

Straßenerhaltungsbeitrag

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchbach hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 einstimmig einen Straßenerhaltungsbeitrag als Solidaritätsbeitrag zweckgebunden für gemeindeseits geleistete Straßenerhaltungsmaßnahmen (Straßeninstandhaltung, Straßenreinigung, Schneeräumung) auf öffentlichen Straßen ab dem Jahr 2015 beschlossen.

Tarife pro Jahr:

€ 15,00pro Objektist 1 Anteil
€ 15,00pro Wohnung in den Wohnblöckenist 1 Anteil
€ 15,00pro Wohnung in Wohnobjekt mit Dauermieterist 1 Anteil
€ 15,00pro Objekt/Zweitwohnsitzist 1 Anteil
€ 30,00für Gewerbebetriebe bis 2 Mitarbeiter/innensind 2 Anteile
€ 45,00für Gewerbebetriebe mit 3 bis 10 Mitarbeiter/innensind 3 Anteile
€ 60,00für Gewerbebetriebe mit mehr als 10 Mitarbeiter/innensind 4 Anteile
€ 15,00je 500 Gästenächtigungen in privaten und gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Wintersaison)ist 1 Anteil
€ 75,00pro Asylantenwohnheimsind 5 Anteile
€ 75,00für das Seniorenwohnheimsind 5 Anteile

Der Straßenerhaltungsbeitrag wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes 2010 wertgesichert. Als Vergleichsgrundlage gilt dabei der für den Monat September 2014 verlautbarte Index und in weiterer Folge der für den Monat September jeden Jahres verlautbarte Index. Eine Wertanpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres.
Der Tarif für das Jahr 2025 beträgt € 20,20 je Objekt!

Wassergebühren

Wasserbezugsgebühren

 

WVA-Kirchbach € 0,80je m³ Wasser
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf€ 0,80je m³ Wasser
WVA-Waidegg€ 0,80je m³ Wasser

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

Wasserbereitstellungsgebühren

 

WVA-Kirchbach€ 65,00je Bewertungseinheit
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf€ 65,00je Bewertungseinheit
WVA-Waidegg€ 65,00je Bewertungseinheit

* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht ca. 105 m³ Jahresverbrauch

 

Wasseranschlussbeitrag

 

WVA-Kirchbach€ 2.150,00je Bewertungseinheit
WVA-Gundersheim/Griminitzen/Grafendorf€ 2.150,00je Bewertungseinheit
WVA-Waidegg€ 2.150,00je Bewertungseinheit

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

 

Achtung: Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. 

Kanalgebühren

Kanalgebühren pro Jahr

 

Kanalbereitstellungsgebühr€ 179,95 (2024) 
€ 184,45 (2025)
€ 189,06 (2026)
€ 193,79 (2027)
je Bewertungseinheit
Kanalbenützungsgebühr€ 2,15 (2024) 
€ 2,20 (2025) 
€ 2,26 (2026)
€ 2,32 (2027)
je m³ bezogenes Wasser

* inkl. 10 % Umsatzsteuer
1 Bewertungseinheit entspricht circa 105 m³ Jahresverbrauch.
 

 

Kanalanschlussbeitrag

 

Kanalanschlussbeitrag€ 3.500,00je Bewertungseinheit

* inkl. 10 % Umsatzsteuer


Achtung: Für die Berechnung der Kanalbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Laut Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. Bei einem Subzählertausch sind am Gemeindeamt der Zeitpunkt des Tausches, die Subzählernummer, das Eichjahr sowie der Anfangsstand bekannt zu geben. 

Friedhofsgebühren

Friedhoferhaltungsbeiträge pro Jahr

pro Reihengrab€ 15,00
pro Familiengrab€ 20,00
pro Urnennische€ 10,00

 

Nutzungsrechte im Friedhof

für die Dauer von 15 Jahren                

pro Reihengrab€ 100,00
pro Kleinurnennische (max. 3 Urnen)€ 1.543,00
pro Familienurnennische (max. 6 Urnen)€ 2.572,00

 

Aufbahrungshallen-Benützungsgebühr

Aufbahrungshallen-Benützungsgebühr

für eine ortsübliche Aufbahrung€ 88,00mehr als 24 Stunden
für eine kurzzeitige Aufbahrung€ 71,00weniger als 24 Stunden

* inkl. 20 % Umsatzsteuer

Beiträge für Kindergärten, Kindertagesstätte, Nachmittagsbetreuung

Beiträge Kindertagesstätte Gundersheim (ab September 2025)

 

Verpflegungsbeitrag je Kind€ 93,00pro Monat
Kreativbeitrag je Kind€ 7,00pro Monat

* inkl. 13 % Umsatzsteuer
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

 

Beiträge Kindergärten Gundersheim und Kirchbach (ab September 2025):

 

Verpflegungsbeitrag je Kind€ 93,00pro Monat
Kreativbeitrag je Kind€  7,00pro Monat
Verpflegungsbeitrag
für die kurzzeitige Aufnahme eines Kindes (Gastkinder)
€ 24,00pro Woche

* inkl. 13 % Umsatzsteuer
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

 

Beiträge schulische Nachmittagsbetreuung (ab September 2025)

 

Betreuung an 4 oder 5 Tagen in der Woche je Kind€ 91,00pro Monat
Betreuung an 1, 2 oder 3 Tagen in der Woche je Kind€ 84,00pro Monat
Essensgeld je Kind€  5,50pro Portion

* inkl. 13 % Umsatzsteuer
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein von September bis Juni zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.

 

Die gesamten Beiträge werden jährlich an den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst.


 

  

Saalbenützung

Mehrzwecksaalbenützung

Turnbetrieb pro Stunde€ 8,00
Bildungsveranstaltung pro Tag€ 60,00
Tanzveranstaltung mit Ausschank pro Tag€ 109,00
jeder weitere Tag mit Ausschank€ 73,00

* zuzüglich Strom- und Heizkosten

 

Sitzungssaalbenützung

pro Tag€ 30,00

 

Hundeabgabe

Hundeabgabe

pro Hund€ 30,00


Befreit sind:
Blindenführerhunde, Wach- und Diensthunde der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der Zollwache und des Bundesheeres
Lawinensuchhunde, Hunde des Bergrettungsdienstes, Hunde in Tierasylen, Schweißhunde in Bereichshundestationen der Kärntner Jägerschaft

Orts- und Nächtigungstaxen

Ortstaxe (pro Person ab 18 Jahre)

pro Nacht€ 0,75 
(bis 31.10.2025)
€ 1,50 
(ab 1.11.2025)

 

Nächtigungstaxe (pro Person ab 18 Jahre)

pro Nacht€ 0,70
(bis 31.10.2025)
€ 0,70
(ab 1.11.2025)


Gesamte Orts- und Nächtigungstaxe

pro Person und Nacht€ 1,45
(bis 31.10.2025)
€ 2,20
(ab 1.11.2025)

 

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

für Veranstaltungen15 v. H. des Eintrittsgeldes
für Filmvorführungen15 v. H. des Eintrittsgeldes
Musikautomaten und Fußballtische€ 11,00 monatlich
Geldspielautomaten€ 68,00 monatlich
Tanzveranstaltungen15 % vom Entgelt

 

Kommunalsteuer

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme)

Grundsteuer

Grundsteuer

land- und forstwirtschaftliche Betriebe500 v. H.des Messbetrages
Grundstücke500 v. H.des Messbetrages
   

Tourismusabgabe

Höhe der Tourismusabgabe

vom abgabepflichtigen im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz

Abgabegruppe A3,58
Abgabegruppe B2,18
Abgabegruppe C1,15
Abgabegruppe D0,71
Abgabegruppe E0,58
Abgabegruppe F0,38
Abgabegruppe G0,29
Mindestabgabe pro Jahr€ 16,35

 

privatrechtliche Entgelte für das ASZ Kirchbach

privatrechtliche Entgelte für das Altstoffsammelzentrum Kirchbach

 

Sperrmüll€ 45,00pro m³
Sperrmüll Mindestgebühr€  8,00Mindestbeitrag
PKW/Motorrad-Reifen ohne Felgen€  5,50pro Stück
PKW/Motorrad-Reifen mit Felgen€  6,50pro Stück
LKW/Traktor-Reifen ohne Felgen€ 28,00pro Stück
LKW/Traktor-Reifen mit Felgen€ 35,00pro Stück
Aspestabfälle - EternitEnsorgertarif + 10%pro Tonne
Bauschutt (gemischt bis max. 3 m³)€ 75,00pro m³
Bauschutt Mindestgebühr€  8,00Mindestbeitrag
Motor-Altöle (ab 5 Liter)€  0,45pro Liter
Speiseöle, Frittierfette (ab 5 Liter)€  0,40pro Liter
Autowrack-Entsorgung (gegen Voranmeldung!)Tagestarif + 10% VKpro Stück
Altglaskostenlos 
Altmetallkostenlos 
Altöle und Frittieröle aus dem Haushaltsbereich (bis 5 Liter)kostenlos 
Altbatterien, Altmedikamente, Altlackekostenlos 
Altfarben, Säuren, Pflanzenschutzmittelkostenlos 
Elektro-Altgerätekostenlos 

* inkl. 10 % Umsatzsteuer

Stundensätze/Kilometersätze Wirtschaftshof

Stundensätze/Kilometersätze Wirtschaftshof

 

Stundensatz pro Wirtschaftshof-Arbeiter€ 45,00pro Stunde
Kilometersatz pro Unimog-KFZ€  1,50pro Kilometer
Kilometersatz pro VW-Bus€  1,00pro Kilometer
Kilometersatz pro Pritsche€  2,00pro Kilometer
Betriebsstundensatz pro Komunalfahrzeug€ 45,00pro Betriebsstunde
Betriebsstunden pro Kommunaltraktor€ 65,00pro Betriebsstunde

Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren

Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für

Meldeauskunft€ 23,10
Meldebestätigung€ 3,00
Staatsbürgerschaftsnachweis€ 60,00
Strafregisterbescheinigung€ 23,10
Bewilligung einer Veranstaltung€ 27,80
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde€ 13,10
Bauansuchen
(Eingabegebühr)
€ 21,00
Baupläne über A3-Größe
(Beilagegebühr)
€ 11,00
sonstige Beilagen bei Bauansuchen
(Beilagegebühr)
€ 6,00

 

Tierseuchenfondsbeiträge

Tierseuchenfondsbeiträge 2025

Einhufer (bis 6 Monate)€ 0,50
Einhufer (älter als 6 Monate)€ 1,50
Rinder (bis 6 Monate)€ 0,50
Rinder (älter als 6 Monate)€ 1,50
Schweine (über 20 kg Lebendgewicht)€ 0,40
Schafe und Ziegen (älter als 6 Monate)€ 0,40
Neuweltkamele€ 0,70

Zweitwohnsitzabgabe

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013. 
 

Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:
Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m²€ 4,60
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 60 m²€ 10,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche zwischen 60 und 90 m²€ 17,60
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m²€ 29,40

 

Marktstandgebühren

Marktstandgebühr

€ 3,00 je Laufmeter beim zugewiesenen Marktplatz