Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte
Steuern: Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.
Beiträge: Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.
Gebühren: Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.
Müllgebühren
Müllgebühren
Tarife ab 1.1.2022
70 Liter Müllsack 7,50
Müllbehälter je Entleerung:
60 Liter Müllbehälter 6,40
80 Liter Müllbehälter 8,60
120 Liter Müllbehälter 12,90
240 Liter Müllbehälter 25,90
660 Liter Müllbehälter 70,70
770 Liter Müllbehälter 82,60
800 Liter Stahlbehälter 85,80
1100 Liter Großraumbehälter 118,00
5000 Liter Großraumbehälter 536,60
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inkl. 10 % Umsatzsteuer.
Mindestentleerungen pro Jahr :
1 - Personenhaushalt 5 Säcke
2 - Personenhaushalt 13 Entleerungen/60 lt.
3 - 5 Personenhaushalt 13 Entleerungen/80 lt.
ab 6 - Personenhaushalt 13 Entleerungen/120 lt.
Straßenerhaltungsbeitrag
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchbach hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 einstimmig einen Straßenerhaltungsbeitrag als Solidaritätsbeitrag zweckgebunden für gemeindeseits geleistete Straßenerhaltungsmaßnahmen (Straßeninstandhaltung, Straßenreinigung, Schneeräumung) auf öffentlichen Straßen ab dem Jahr 2015 beschlossen.
Tarife:
€ 15,-- jährlich pro Objekt = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Wohnung in den Wohnblöcken = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Wohnung in Wohnobjekten mit Dauermieter = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Objekt/Zweitwohnsitz = 1 Anteil
€ 30,-- jährlich für Gewerbebetriebe bis 2 Mitarbeitern = 2 Anteile
€ 45,-- jährlich für Gewerbebetriebe mit 3 bis 10 Mitarbeitern = 3 Anteile
€ 60,-- jährlich für Gewerbebetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern = 4 Anteile
€ 15,-- jährlich je 500 Gästenächtigungen in privaten und
gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Wintersaison) = 1 Anteil
€ 75,-- jährlich je Asylantenwohnheim = 5 Anteile
€ 75,-- jährlich für das Seniorenwohnheim = 5 Anteile
Der Straßenerhaltungsbeitrag wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes 2010 wertgesichert. Als Vergleichsgrundlage gilt dabei der für den Monat September 2014 verlautbarte Index und in weiterer Folge der für den Monat September jeden Jahres verlautbarte Index. Eine Wertanpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres.
Der Tarif für das Jahr 2022 beträgt € 18,60 je Objekt!
Wassergebühren
Wasserbezugsgebühren
ab 1.1.2019 ab 1.1.2022
WVA-Kirchbach je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
WVA-Gund/Grim/Grfd. je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
WVA-Waidegg je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Wasserbereitstellungsgebühren ab 1.1.2019 ab 1.1.2022
WVA-Kirchbach je Bewertungseinheit € 61,93 € 65,00
WVA-Gund/Grim/Grfd. je BW-Einheit € 61,93 € 65,00
WVA-Waidegg je Bewertungseinheit € 50,67 € 65,00
( 1 Bewertungseinheit entspricht ca.105 m³ Jahresverbrauch)
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Wasseranschlussbeitrag
für alle Wasserversorgungsanlagen
einheitlich je Bewertungseinheit 1.453,00
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Lt. Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues.
Kanalgebühren
Kanalgebühren
je Gebäude und Bewertungseinheit € 138,37 (Jahr 2022), € 175,56 (Jahr 2023), € 179,95 (Jahr 2024)
(1 Bewertungseinheit entspricht etwa 105 m³ Jahresverbrauch)
je m³ bezogenes Wasser € 1,66 (Jahr 2022), € 2,10 (Jahr 2023), € 2,15 (Jahr 2024)
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Kanalanschlussbeitrag
je Bewertungseinheit € 2.543,55
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Kanalbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Lt. Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. Bei einem Subzählertausch sind am Gemeindeamt der Zeitpunkt des Tausches, die Subzählernummer, das Eichjahr sowie der Anfangsstand bekannt zu geben.
Friedhofsgebühren
Friedhoferhaltungsbeiträge 2021 ab 2022
je Reihengrab und Jahr € 9,18 € 15,00
je Familiengrab und Jahr € 14,43 € 20,00
je Urnennische und Jahr € 10,00
Nutzungsrechte im Friedhof 2021 ab 2022
1 Reihengrab f.d.Dauer von 15 Jahren € 65,60 € 100,00
je Kleinurnennische f.d. Dauer von 15 Jahren € 1.543,00
je Familienurnennische f.d. Dauer von 15 Jahren € 2.572,00
Elternbeiträge
Elternbeitrag Kindergärten Gundersheim und Kirchbach ab September 2022:
* je Kind € 151,20 pro Monat
* für Kinder im vorletzten Kindergartenjahr wird der Monatsbeitrag um € 5,-- ermäßigt
* für Kinder die den Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes haben, wird zum Monatsbeittrag ein Zuschlag von 10% berechnet
* für kurzzeitige Aufnahme von Kindern beträgt der Beitrag für eine Woche € 52,92 und für einen Tag € 15,12
Elternbeitrag Kindertagesstätte ab September 2022:
* für den Ganztagesbesuch (inkl. Essen von MO - DO) je Kind € 193,32
* für den Halbtagesbesuch (inkl. Essen von MO - DO) je Kind € 176,04
* für Kinder die den Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes von Kirchbach und Dellach haben, wird zum Monatsbeittrag ein Zuschlag von 10% berechnet
* für Gastkinder für einen Tag mit Essen € 22,68
Die Beiträge werden auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes wertgesichert. Die Landesförderung (Kärntner Kinderstipendium) wird bei der monatlichen Vorschreibung vom jeweiligen Elternbeitrag in Abzug gebracht.
Elternbeitrag schulische Nachmittagsbetreuung
* Betreuung an 5 Tagen je Kind € 85,--
* Betreuung an 3 Tagen je Kind € 79,--
* Essensgeld pro Portion je Kind € 4,--
Saalbenützung
Mehrzwecksaalbenützung:
Turnbetrieb pro Stunde 8,00
Bildungsveranstaltung pro Tag 60,00
Tanzveranstaltung m.Ausschank pro Tag 109,00
je weiteren Tag mit Ausschank 73,00
zuzüglich Strom-und Heizkosten
Sitzungssaalbenützung:
pro Tag 30,00
Hundeabgabe
Orts- und Nächtigungstaxen
Ortstaxe pro Person ab 18 Jahre und pro Übernachtung: € 0,75
Nächtigungstaxe pro Person ab 18 Jahre und pro Übernachtung: € 0,60 bis 31.12.2022
€ 0,70 ab 01.01.2023
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Musikautomaten und Fußballtische mtl. 11,00
Geldspielautomaten monatlich 68,00
Tanzveranstaltungen ( vom Entgelt) 15 %
Grundsteuer A und B
Tourismusabgabe
Tourismusabgabe
vom abgabepflichtigen Umsatz :
der Abgabegruppe A 3,58 %o
der Abgabegruppe B 2,18 %o
der Abgabegruppe C 1,15 %o
der Abgabegruppe D 0,71 %o
der Abgabegruppe E 0,58 %o
der Abgabegruppe F 0,38 %o
der Abgabegruppe G 0,29 %o
Mindestabgabe pro Jahr € 16,35
Privatrechtliche Entgelte für Abfallsammelzentrum in Kirchbach
Privatrechtliche Entgelte für Abfallsammelzentrum Kirchbach
Sperrmüll je m³ € 36,00
Sperrmüll Mindestgeb. € 6,00
PKW-Reifen ohne Felge € 3,50
PKW-Reifen mit Felge € 5,00
Motoröle ab 5 lt. € 0,35/lt.
Altspeiseöle ab 5 lt. € 0,30/lt
Bauschutt je m³ (höchstens 3 m³) € 62,00
Bauschutt Mindestgeb. € 6,00
Altpapier, Altglas, Altmetalle kostenlos.
Kartonagen, Porozell, Altöle und Elektrogeräte aus den Haushalten ebenfalls kostenlos.
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für div. Dokumente
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für
Meldeauskunft € 16,40
Meldebestätigung € 2,10
Staatsbürgerschaftsnachweis € 43,60
Strafregisterbescheinigung € 16,40
Bewilligung einer Veranstaltung € 19,80
Geburts-,Heirats- oder Sterbeurkunde € 9,30
Bescheinigungen,Bestätigungen,Beglaubigunge
(eigener Wirkungsbereich) € 15,30
Bauansuchen (Eingabegebühr) 14,30
Baupläne über A3-Größe (Beilagegebühr) 7,20
sonstige Beilagen bei Bauansuchen (Beillagegebühr) 3,60
Tierseuchenfondsbeiträge
Tierseuchenfondsbeiträge 2022
Einhufer älter als 6 Monate | € 1,50 |
Einhufer bis 6 Monate | € 0,50 |
Rinder älter als 6 Monate | € 1,50 |
Rinder bis 6 Monate | € 0,50 |
Schweine über 20 kg Lebendgewicht | € 0,40 |
Schafe und Ziegen über 6 Monate | € 0,40 |
Neuweltkamele | € 0,70 |