Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte
Steuern: Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.
Beiträge: Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.
Gebühren: Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.
Müllgebühren
Müllgebühren
Tarife ab 1.1.2022
70 Liter Müllsack 7,50
Müllbehälter je Entleerung:
60 Liter Müllbehälter 6,40
80 Liter Müllbehälter 8,60
120 Liter Müllbehälter 12,90
240 Liter Müllbehälter 25,90
660 Liter Müllbehälter 70,70
770 Liter Müllbehälter 82,60
800 Liter Stahlbehälter 85,80
1100 Liter Großraumbehälter 118,00
5000 Liter Großraumbehälter 536,60
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inkl. 10 % Umsatzsteuer.
Mindestentleerungen pro Jahr :
1 - Personenhaushalt 5 Säcke
2 - Personenhaushalt 13 Entleerungen/60 lt.
3 - 5 Personenhaushalt 13 Entleerungen/80 lt.
ab 6 - Personenhaushalt 13 Entleerungen/120 lt.
Straßenerhaltungsbeitrag
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchbach hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 einstimmig einen Straßenerhaltungsbeitrag als Solidaritätsbeitrag zweckgebunden für gemeindeseits geleistete Straßenerhaltungsmaßnahmen (Straßeninstandhaltung, Straßenreinigung, Schneeräumung) auf öffentlichen Straßen ab dem Jahr 2015 beschlossen.
Tarife:
€ 15,-- jährlich pro Objekt = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Wohnung in den Wohnblöcken = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Wohnung in Wohnobjekten mit Dauermieter = 1 Anteil
€ 15,-- jährlich je Objekt/Zweitwohnsitz = 1 Anteil
€ 30,-- jährlich für Gewerbebetriebe bis 2 Mitarbeitern = 2 Anteile
€ 45,-- jährlich für Gewerbebetriebe mit 3 bis 10 Mitarbeitern = 3 Anteile
€ 60,-- jährlich für Gewerbebetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern = 4 Anteile
€ 15,-- jährlich je 500 Gästenächtigungen in privaten und
gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Wintersaison) = 1 Anteil
€ 75,-- jährlich je Asylantenwohnheim = 5 Anteile
€ 75,-- jährlich für das Seniorenwohnheim = 5 Anteile
Der Straßenerhaltungsbeitrag wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes 2010 wertgesichert. Als Vergleichsgrundlage gilt dabei der für den Monat September 2014 verlautbarte Index und in weiterer Folge der für den Monat September jeden Jahres verlautbarte Index. Eine Wertanpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner des folgenden Jahres.
Der Tarif für das Jahr 2023 beträgt € 18,60 je Objekt!
Wassergebühren
Wasserbezugsgebühren
ab 1.1.2019 ab 1.1.2022
WVA-Kirchbach je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
WVA-Gund/Grim/Grfd. je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
WVA-Waidegg je m³ Wasser € 0,73 € 0,80
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Wasserbereitstellungsgebühren ab 1.1.2019 ab 1.1.2022
WVA-Kirchbach je Bewertungseinheit € 61,93 € 65,00
WVA-Gund/Grim/Grfd. je BW-Einheit € 61,93 € 65,00
WVA-Waidegg je Bewertungseinheit € 50,67 € 65,00
( 1 Bewertungseinheit entspricht ca.105 m³ Jahresverbrauch)
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Wasseranschlussbeitrag
für alle Wasserversorgungsanlagen
einheitlich je Bewertungseinheit 1.453,00
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Wasserbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Lt. Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues.
Kanalgebühren
Kanalgebühren
je Gebäude und Bewertungseinheit € 138,37 (Jahr 2022), € 175,56 (Jahr 2023), € 179,95 (Jahr 2024)
(1 Bewertungseinheit entspricht etwa 105 m³ Jahresverbrauch)
je m³ bezogenes Wasser € 1,66 (Jahr 2022), € 2,10 (Jahr 2023), € 2,15 (Jahr 2024)
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Kanalanschlussbeitrag
je Bewertungseinheit € 2.543,55
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inkl. 10 % Umsatzsteuer
Achtung: Für die Berechnung der Kanalbezugsgebühren dürfen nur Werte von geeichten Zählern herangezogen werden. Lt. Maß- und Eichgesetz unterliegen Messgeräte wie Wasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht, wobei die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) 5 Jahre beträgt. Diese beginnt mit dem der Eichung folgendem Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Einbaues. Bei einem Subzählertausch sind am Gemeindeamt der Zeitpunkt des Tausches, die Subzählernummer, das Eichjahr sowie der Anfangsstand bekannt zu geben.
Friedhofsgebühren
Friedhoferhaltungsbeiträge 2021 ab 2022
je Reihengrab und Jahr € 9,18 € 15,00
je Familiengrab und Jahr € 14,43 € 20,00
je Urnennische und Jahr € 10,00
Nutzungsrechte im Friedhof 2021 ab 2022
1 Reihengrab f.d.Dauer von 15 Jahren € 65,60 € 100,00
je Kleinurnennische f.d. Dauer von 15 Jahren € 1.543,00
je Familienurnennische f.d. Dauer von 15 Jahren € 2.572,00
Beiträge Kindergärten, Kindertagesstätte, Nachmittagsbetreuung
Beiträge Kindergärten Gundersheim und Kirchbach ab September 2023:
* je Kind € 85,-- Verpflegungsbeitrag pro Monat
* für kurzzeitige Aufnahme von Kinder (Gastkinder) je € 22,-- Verpflegungsbeitrag pro Woche
* je Kind € 7,-- Kreativbeitrag pro Monat
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Beiträge Kindertagesstätte ab September 2023:
* je Kind € 85,-- Verpflegungsbeitrag pro Monat
* je Kind € 7,-- Kreativbeitrag pro Monat
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. des Monats zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Beiträge schulische Nachmittagsbetreuung ab September 2023:
* Betreuung an 5 Tagen je Kind € 87,-- pro Monat
* Betreuung an 3 Tagen je Kind € 81,-- pro Monat
* Essensgeld pro Portion je Kind € 4,50,--
Die Beiträge sind monatlich im Vorhinein von September bis Juni zu überweisen bzw. werden mittels Bankeinzug eingehoben.
Die Beiträge werden jährlich an den Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst.
Saalbenützung
Mehrzwecksaalbenützung:
Turnbetrieb pro Stunde 8,00
Bildungsveranstaltung pro Tag 60,00
Tanzveranstaltung m.Ausschank pro Tag 109,00
je weiteren Tag mit Ausschank 73,00
zuzüglich Strom-und Heizkosten
Sitzungssaalbenützung:
pro Tag 30,00
Hundeabgabe
Orts- und Nächtigungstaxen
Ortstaxe pro Person ab 18 Jahre und pro Übernachtung: € 0,75
Nächtigungstaxe pro Person ab 18 Jahre und pro Übernachtung: € 0,60 bis 31.12.2022
€ 0,70 ab 01.01.2023
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Musikautomaten und Fußballtische mtl. 11,00
Geldspielautomaten monatlich 68,00
Tanzveranstaltungen ( vom Entgelt) 15 %
Grundsteuer A und B
Tourismusabgabe
Höhe der Tourismusabgabe
vom abgabepflichtigen im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz :
der Abgabegruppe A 3,58 %o
der Abgabegruppe B 2,18 %o
der Abgabegruppe C 1,15 %o
der Abgabegruppe D 0,71 %o
der Abgabegruppe E 0,58 %o
der Abgabegruppe F 0,38 %o
der Abgabegruppe G 0,29 %o
Mindestabgabe pro Jahr € 16,35
Privatrechtliche Entgelte für Abfallsammelzentrum in Kirchbach
Tarife
Sperrmüll: € 45,00 / m³
Sperrmüll Mindestgebühr: € 8,00
PKW-Reifen ohne Felge: € 5,50 / Stk.
PKW-Reifen mit Felge: € 6,50 / Stk.
LKW/Traktor-Reifen ohne Felge: € 28,00 / Stk.
LKW/Traktor-Reifen mit Felge: € 35,00 / Stk.
Bauschutt (gemischt bis max. 3 m³): € 75,00 / m³
Bauschutt-Mindestgebühr: € 8,00
Motoröle ab 5 Liter: € 0,45 / lt.
Speiseöl, Frittierfette ab 5 Liter: € 0,40 / lt.
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für div. Dokumente
Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für
Meldeauskunft € 16,40
Meldebestätigung € 2,10
Staatsbürgerschaftsnachweis € 46,60
Strafregisterbescheinigung € 16,40
Bewilligung einer Veranstaltung € 19,80
Geburts-,Heirats- oder Sterbeurkunde € 9,30
Bescheinigungen,Bestätigungen,Beglaubigunge
(eigener Wirkungsbereich) € 15,30
Bauansuchen (Eingabegebühr) 14,30
Baupläne über A3-Größe (Beilagegebühr) 7,20
sonstige Beilagen bei Bauansuchen (Beillagegebühr) 3,60
Tierseuchenfondsbeiträge
Tierseuchenfondsbeiträge 2022
Einhufer älter als 6 Monate | € 1,50 |
Einhufer bis 6 Monate | € 0,50 |
Rinder älter als 6 Monate | € 1,50 |
Rinder bis 6 Monate | € 0,50 |
Schweine über 20 kg Lebendgewicht | € 0,40 |
Schafe und Ziegen über 6 Monate | € 0,40 |
Neuweltkamele | € 0,70 |
Zweitwohnsitzabgabe Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe
Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen. Als Nutzfläche gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung gemäß § 2 Z 5 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 – K-WBFG 1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013.
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:
a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² 4,60 Euro,
b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² 10,50 Euro,
c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² 17,60 Euro,
d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² 29,40 Euro