Förderung für Studenten und Lehrlinge

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Förderung für Studenten und Lehrlinge

Jene Studierenden und Lehrlinge die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kirchbach beibehalten, werden mit einem Studienbeitrag in der Höhe von € 50,-- pro Semester bzw. 100,-- pro Studien- bzw. Lehrjahr unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind StudentInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche eine Fachhochschule oder öffentliche Universität besuchen und von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsstadt absehen oder sich für mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz wieder in der Heimatgemeinde anmelden. Als Nachweise sind die entsprechenden Inskriptionsbestätigungen vorzulegen.
Auch Lehrlinge, die von einer Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in die Ausbildungsgemeinde außerhalb des Bezirkes absehen, werden von der Marktgemeinde Kirchbach gegen Vorlage des Lehrvertrages und einer Schulbesuchsbestätigung mit einem Betrag von € 100,-- unterstützt.
Förderansuchen mit den erforderlichen Nachweisen und Angabe der Kontodaten können persönlich bei der Marktgemeinde Kirchbach abgegeben, per E-Mail: kirchbach@ktn.gde.at oder per Post übermittelt werden. Der Unterstützungsbeitrag wird nach Überprüfung der Voraussetzungen von der Marktgemeinde Kirchbach Ende des Sommersemesters bzw. Ende des 2. Halbjahres ausgezahlt.
Als maßgeblicher Meldestichtag gilt der 31.10. des laufenden Studien- bzw. Lehrjahres.
 

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