Die Verordnung über die Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf ermöglicht es jedermann sogenannte Risikowölfe durch optische und akustische Signale zu vergrämen.
Wolfssichtungen und -vergrämungen können auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft unter folgendem Link: https://www.kaerntner-jaegerschaft.at/meldungen/vergraemung-eines-wolfes
gemeldet werden. Der Link ist auch auf der Homepage der MG Kirchbach zu finden.
Jeder darf Wolfssichtungen melden!