Im Sinne der Verkehrssicherheit werden daher alle GrundbesitzerInnen aufgefordert, den notwendigen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, die in den Straßenraum (Lichtraumprofil) hineinragen, durchzuführen.
Dieses Ersuchen richtet sich ebenso an BesitzerInnen von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldflächen.