Im Sinne der Verkehrssicherheit werden daher alle Grundbesitzer aufgefordert, den notwendigen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, die in den Straßenraum (Lichtraumprofil) hineinragen, durchzuführen.
Dieses Ersuchen richtet sich ebenso an Besitzer von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldflächen.