Urlaub für pflegende Angehörige

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Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die pflegebedürftige Verwandte zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung.

Gefördert werden die Kosten eines absolvierten Urlaubes (Verpflegung und Nächtigung in der Urlaubsunterkunft) bis zu maximal € 400 pro pflegender Angehöriger/pflegendem Angehörigen. Der Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden.

Der Antrag ist spätestens einen Monat nach Konsumierung des Urlaubes mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen

Für Fragen steht Ihnen Frau Dr.in Miklautz unter der Telefonnr. 050 536 15456 zur Verfügung.

 

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