Gefördert werden die Kosten eines absolvierten Urlaubes (Verpflegung und Nächtigung in der Urlaubsunterkunft) bis zu maximal € 400 pro pflegender Angehöriger/pflegendem Angehörigen. Der Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden.
Der Antrag ist spätestens einen Monat nach Konsumierung des Urlaubes mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen
Für Fragen steht Ihnen Frau Dr.in Miklautz unter der Telefonnr. 050 536 15456 zur Verfügung.